(Expired) Call for Activities: Aufruf zur Beteiligung am EXC "Temporal Communities" mit Aktivitäten im Jahr 2022
Der EXC "Temporal Communities" bietet promovierten Wissenschaftler*innen aus dem Raum Berlin-Brandenburg die Möglichkeit, sich im Jahr 2022 mit einer wissenschaftlichen Aktivität am Forschungsprogramm des Clusters zu beteiligen.
Deadline: 1. Juni 2021News from Mar 03, 2021
Der Exzellenzcluster 2020 "Temporal Communities: Doing Literature in a Global Perspective" bietet promovierten Wissenschaftler*innen aus dem Raum Berlin-Brandenburg die Möglichkeit, sich im Jahr 2022 mit einer wissenschaftlichen Aktivität am Forschungsprogramm des Clusters zu beteiligen.
Beteiligung am Forschungsprogramm des Exzellenzclusters mit einer wissenschaftlichen Aktivität im Jahr 2022
- FÖRDERSUMME: i. d. R. 500-10.000 € pro Aktivität
- FRIST ZUR EINREICHUNG: Dienstag, 1. Juni 2021, 23:59 Uhr
- ANTRAGSBERECHTIGT: Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen aus dem Raum Berlin-Brandenburg; jüngere Wissenschaftler*innen ab Postdoc-Niveau werden besonders nachdrücklich zur Beteiligung eingeladen
Gefördert werden können Aktivitäten, die frühestens ab Januar 2022 und spätestens bis zum 31. November 2022 durchgeführt und abgerechnet werden. Mögliche Aktivitäten sind wissenschaftliche Veranstaltungen (z.B. Konferenzen, Studientage, Gastvorträge), die einen klaren Bezug zur Forschungsagenda des Clusters und zu mindestens einer der 5 Research Areas des Clusters aufweisen:
5. Building Digital Communities
Die Aktivität muss darüber hinaus unter Beteiligung von mindestens einem Clustermitglied stattfinden. Weitere Informationen zum Cluster siehe: www.temporal-communities.de.
Antragstellung
Anträge sind elektronisch bis Dienstag, 1. Juni 2021, 23:59 Uhr einzureichen. Bitte senden Sie Ihren Antrag (unter Verwendung des Antragsformulars), die formlose Bestätigung eines Clustermitglieds und einen Finanzierungsplan (siehe Excel-Vorlage) an die Programmkoordinatorin des Exzellenzclusters, Isabelle Wagner (projekt2022@temporal-communities.de). Die Antragsunterlagen finden sie weiter unten (Download). Reichen Sie bitte alle Unterlagen – mit Ausnahme der Excel-Tabelle – als EIN pdf-Dokument ein.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler*innen aus für das Forschungsprogramm des Clusters relevanten Disziplinen. Antragsteller*innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung und der geplanten Aktivität Mitglied einer Universität bzw. einer Forschungseinrichtung in Berlin oder Brandenburg sein. Mitglieder des EXC 2020 sind nicht antragsberechtigt. Jüngere Wissenschaftler*innen ab Postdoc-Level sind besonders nachdrücklich zur Antragstellung eingeladen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Budgetkalkulation: Die Aktivitäten müssen mit einer möglichst realistischen Budgetkalkulation versehen sein. Hierfür ist die mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellte Excel-Vorlage zu verwenden.
- Finanzierungsrichtlinien: Es gelten die Verwendungsrichtlinien der DFG und Richtlinien der Freien Universität Berlin (siehe u.a. Bewirtungsrichtlinien). Honorare für wissenschaftliche Beiträge können nicht gezahlt werden. Auch die Finanzierung von Werkverträgen ist nicht zulässig.
- Einbindung in Research Areas: Die Aktivitäten müssen in einer der fünf Research Areas des Clusters situiert sein und einen erkennbaren Bezug zu deren Agenda aufweisen.
- Vernetzung: An der beantragten Aktivität muss mindestens ein Clustermitglied beteiligt sein. (Formlose Bestätigung des Mitglieds ist dem Antrag beizufügen.)
- Mögliche Aktivitäten: öffentliche und nicht-öffentliche wissenschaftliche Veranstaltungen (Konferenz, Studientag, Gastvortrag, Arbeitsgespräch etc.).
Auswahlkriterien
- Passfähigkeit zur Agenda einer oder mehrerer Research Areas des Clusters
- Ggf. Bezug zu bzw. Komplementarität mit anderen Aktivitäten/Projekten im Cluster
- Klar formulierte, plausible Ziele
- Effizienter, nachvollziehbarer Mitteleinsatz
- Verankerung im Cluster durch Beteiligung mindestens eines Clustermitglieds
Beschlussfassung
Der Beschluss über die Förderung und den Umfang der Bewilligung obliegt dem Vorstand des EXC 2020. Dieser trifft seine Entscheidung anhand der o.g. Auswahlkriterien und nach Maßgabe des für 2022 vorgesehenen Finanzvolumens. Die bewilligte Fördersumme und/oder die bewilligten Summen für die einzelnen Mittelkategorien der beantragten Maßnahmen können vom Antrag abweichen.
Berichtspflicht
Über die Verwendung der bewilligten Mittel sowie über den Verlauf und die Ergebnisse der Aktivität ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss ein Bericht einzureichen (max. 3 Seiten).
Kontakt
Isabelle Wagner
Programmkoordination
Freie Universität Berlin
EXC 2020 Temporal Communities
Altensteinstr. 15
14195 Berlin